Die Familie Schwerdt

 

Der bisher älteste mir bekannte Schwerdt ist Hinrich Schwer (auch Schwere, Schwär). Ursprünglich ging ich davon aus, dass er in Welsleben (heute Bördeland-Welsleben) geboren wurde, dies ist aber nicht belegbar. Sein genaues Geburtsdatum ist leider unbekannt; es wird wohl um 1645/50 herum gelegen haben, also um das Ende des Dreißigjährigen Krieges herum. Nach dem Einzug der Schweden in Magdeburg mussten die Untertanen dem Schwedenkönig den Untertaneneid leisten. Vorab musste ein Verzeichnis der Einwohner von Welsleben angefertigt und eingereicht werden, dieses stammt vom 4. Februar 1635. In diesem Verzeichnis ist der Name Schwer nicht aufgeführt. Dies lässt zwei Alternativen zu: entweder stammt die Familie Schwer nicht aus Welsleben und ist erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges dorthin gezogen oder sie ist vor 1635 – wie viele andere Familien auch – vor den Schrecken des Krieges aus Welsleben hinter die Stadtmauern von Groß Salze (heute Schönebeck-Bad Salzelmen) geflohen und kehrte später zurück.

Hinrich heiratete die Anna Tate, mit der er zwei Söhne und drei Töchter hatte. Ob die Hochzeit noch in Welsleben oder schon in Atzendorf oder einem anderen Ort stattfand, ist nicht bekannt. Aufgrund der Angaben zur Geburt des ersten Sohnes ist davon auszugehen, dass das Paar spätestens seit 1666 in Atzendorf gelebt hat. Der Familienname Schwerdt ist aber auch in Welsleben zu finden, vielleicht durch Geschwister des Hinrich. Ab 1749 sind mehrere Namensträger dort nachgewiesen. Um 1894 wird in Welsleben eine Schwerdts Mühle erwähnt, 1898 der Kossath Andreas Schwerdt, der sich mit 150 Mark am Bau der Welslebener Wasserleitung beteiligte.

Anna Tate verstarb im Oktober 1676 in Atzendorf, im Jahr darauf heiratete Hinrich die Anna Roß; aus dieser Ehe sind zwei Söhne und vier Töchter bekannt.

Der Atzendorfer Pfarrer Samuel Benedict Carsted verfasste 1761/62 eine Chronik von Atzendorf, in dieser ist folgendes zu Hinrich Schwer vermerkt:

Nro. 58 ist ein Halbspännerhoff

Heinrich Schwere oder Schwerdt nam 1677 eine Frau, Nahmens Anna Rossen aus Duderstadt. Seiner Tochter Anna Elisabeth [Anmerkung: aus 2. Ehe] gab er 1695 [?] den Hof, und sie heyrathete Andreas Schnocken, der ward Schöppe und hinterließ den Hoff seinen jüngsten Sohn, da der älteste, Moriz, ein Schuster geworden.

[Anmerkung Halbspännerhof: als Halbspänner bezeichnete man einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an zweiter Stelle stand. Der Halbspänner hatte seinem Grundherrn neben anderen Diensten und Zahlungen ein aus zwei Pferden bestehendes Gespann zum Pflügen oder für Fuhrdienste zu stellen. Zu einem Halbspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Wald rund 12 bis 24 Hektar Ackerland. Außer den Diensten hatten die Bauern noch Geld- und Naturalleistungen zu erbringen.]

Dass Hinrich 1695 den Hof an seine Tochter übergeben haben soll, kann so nicht stimmen, da er bereits im März 1692 in Atzendorf verstarb. Es ist zu vermuten, dass zunächst seine Frau den Hof noch weiterführte, evtl. gemeinsam mit Hinrichs Sohn aus erster Ehe.

 

Der Sohn Johann Andreas Schwerd (auch Schwert) wurde im Dezember 1671 in Atzendorf geboren, als Beruf wird für ihn Arbeitsmann angegeben. Am 27. Oktober 1696 heiratete er in Förderstedt Maria Elisabeth Brandt, die am 8. April 1673 in Atzendorf geboren wurde. Maria starb am 14. Januar 1715 eines unnatürlichen Todes, die näheren Umstände dazu sind in der Atzendorfer Chronik festgehalten:

Der große Brand

Unter den Unglücksfällen, ...., gehört der große, entsezliche und unglückliche Brand, der fast das ganze Dorf zu ein(em) Aschenhaufen machte. Das Feuer ist so entsezlich gewesen, daß man es in Magdeburg ganz deutlich gesehen und ganz nahe geschäzet. Den 14. Jan. 1715 brach dieses Feuer aus der Scheu(n)e des damahligen Richters (Samuel Schnock), der Num. 7, den großen Ackerhof, bewohnte, unter der Dache zuerst hervor und fraß bey einen starken Winde so gewaltig um sich, daß die Leute, so im Schlafe lagen, wenig von den Ihrigen retten können. Verschiedene, die doch noch etwas retten wolten und sich zu lange in ihre brennende Häuser aufgehalten, sind darin umgekommen. Solches Unglück betraf in diesen 1715. Jahre und in dieser unglücklichen Nacht: u.a. ......... Maria Brandten, Joh. Schwerdts Ehefrau.....

Da das Kirchthor zugleich anfänglich mit im Brand gerieth und einstürzte, die Leute aber damahls keine Hinterthüren noch Thorwege haben durften, so hat viel Vieh auch umkommen (müssen) und wenig Rettung von Auswertigen geschehen können. Die Kirche und Pfarre, die Schencke und Gemeindehäuser, die ganze Breite biß auf 2 (Höfe), als Nr. (?) und Nr. (?) nebst den Bauernhofe, darin es ausgekommen, und dem Hofe gerade über, den Hr. Adler damahls bewohnt, sind stehen geblieben, die meisten Scheunen aber doch verbrandt (außer 60 Scheunen verbrannten 49 Wohnhäuser). Das Feuer ist so heftig gewesen, daß sogar nach der einen Seite nach Unseburg und Athensleben alle Rüsterbäume aus der Erde mit abgebrandt.

Diß entsezliche Feuer ist mit Vorsatz angelegt.

Es lagen damahls die Reuter [Reiter] auf den Lande. Ein Unter Offizier hatte sein Qua(r)tier bey den Richter, in deßen Scheune das Feuer auskam. Weil der Richter ihm nie soviel Fourage geben wolte, als der Herr verlangte und nicht alles that, was er wolte, so dachte dieser Bösewicht auf Rache. Die Zeit kam heran, da die Reuter vom Lande in die kleinen Städte solten verlegt werden, und das bewog ihn, diesen Ort den 14ten Jan. 1715 in der Nacht, da alles in tiefen Schlafe lag, in Brand zu stecken. Es blieb verschwiegen;: er selbst bekante zuletzt auf sein(em) Liegbette diese abscheuliche That und daß er es aus Rache gegen den Richter gethan.

Johann Andreas und Maria hatten 3 Söhne und zwei Töchter. Johann Andreas Schwerd starb im August 1731 in Atzendorf.

 

Der Sohn Henoch Schwerd (auch Schwerdt) wurde im Mai 1698 in Atzendorf getauft und war hier als Arbeitsmann tätig. Bei seiner Heirat am 24. November 1722 in Calbe mit der um 1701 geborenen Dorothea Margaretha Gelbke wird er als Ackerknecht bezeichnet. Zur Hochzeit der beiden ist folgendes vermerkt: ...auf hiesigem Amte auf Befehl des Herrn Amtmanns, nachdem sie sich vorher fleischlich vermischet hatten.

Acht Söhne und zwei Töchter des Paares sind bekannt.

Henoch starb am 26. September 1754 in Atzendorf und wurde am 29. September dort begraben; Dorothea starb am 26. Dezember 1767 und wurde am 3. Januar 1768 in Atzendorf begraben.

Der Sohn Peter Schwerd (auch Schwerdt) wurde am 21. Mai 1723 in Atzendorf geboren und am 24. Mai dort getauft. Auch er wird wie sein Vater und sein Großvater als Arbeitsmann bezeichnet, außerdem als Cothsaß [Anmerkung: auch Kothsaß oder Kossath, ist der Besitzer eines Kotten, einer Kate. Er besitzt nur ein kleines Haus und etwas Gartenland und verdingte sich auf größeren Höfen als Tagelöhner oder übte eine handwerkliche Tätigkeit aus.]

Peter heiratete am 24. Januar 1747 in Atzendorf Susanna Margaretha Germer, geboren dort am 1. Mai 1726.

Zu beiden gibt es Anmerkungen in der Atzendorfer Chronik:

Da sie sich mehrere Diebereien hatte zu Schulden kommen lassen, auch selbst einmal die spanische Fiedel tragen müssen, so wart sie im Orte allgemein verachtet .

Nro. 44 ist das Haus vor den Stassfurtschen Thore

Nach seinem Tode (Peter Germer) bekam es Peter Schwerdt dadurch, daß er Germers älteste Tochter heyrathete. Die 2te Tochter nam der Soldat Isensee, die ihm aber in den Wochen starb. Da Schwerd Nro. 32 kaufte, so überließ er dieses Haus seinem Schwager, der seit der Zeit groß geworden war, nämlich an Peter Germern.

 Nro. 32. Ein Cothsaßenhof

Peter Schwerdten. Dieser hatte sich in Nro. 44 vor den Thor heinnein gefreyt. Er ist ein Handarbeiter, drischt, wellert, pflastert und ist glücklich im Hamsterfangen, er ist ein stiller und fleißiger Mensch. Seine Frau ist eine Germers Tochter und zänkisch, hat ein böß Maul. Das Haus Nro. 44 wolte sie ihren Bruder, der Soldat unter Ferdinand und im Kriege, überlaßen, doch da Schwerd das Geld zu diesen Hause erborgen muste, so wurden beyde Häuser zur Hypothec verschrieben. 1761 brandte das Haus zum Theil nieder, und er konte wenig retten und zog wieder ad interim auf Nro. 44.

Zur Collecte gab er 1 Thlr.

Peter und Susanna hatten zwei Söhne und zwei Töchter. Peter Schwerd starb am 13. März 1780 an der Schwindsucht in Atzendorf und wurde am 19. März dort begraben, seine Frau starb am 17. März 1801 und wurde am 19. März in Atzendorf begraben.

Der Sohn Johann Christoph Schwerd (auch Schwert) wurde am 8. September 1757 in Atzendorf geboren und am 10. September dort getauft. Er war Coßath und Maurermeister.

In der Acta der Gemeinde Atzendorf finden wir Angaben über gerichtliche Auseinandersetzungen:

Actum Amt Egeln d. 23 Juny 1791

       Zu dem auf heute angesetzten Termin zu Untersuchung der von den sämmtlichen Egelnschen Amtsgemeinden wiederholentlich geföhrten Beschwerden über die zu leistende Baudienste erschienen auf Erfordern

       [Anmerkung: genannt sind insgesamt 21 Personen aus 7 Gemeinden]

       ….aus der Gemeinde Atzendorf

       u.a. ….der Kossathe Christoph Schwerdt….

       Zuvörderst sämmtliche Comparenten aufgefordert, den eigentlichen Gegenstand ihrer Klagen und wodurch sie solche begründen zu können vermuthen, bestimmt und deutlich anzugeben, auch allenfalls Mittel in Vorschlag zu bringen, wie solchen abgeholfen werden könnte.

       Sie ließen sich hierauf folgender gestalt vernehmen:

       Es wären ihnen bis jetzt die vorfallenden Baudienste in Hand- und Spanndiensten unbestimmt und ungemessen nach den jedesmaligen Bauten auf dem Amte zu geboten worden, bei welcher Einrichtung sie zuweilen so hart betroffen werden müssen, dass sie ihre eigene Wirthschaft zurückzusetzen sich genöthigt gesehen. Und glaubten sie aber vermöge eines alten Revisions Protocolls, wovon sie sich vor einiger Zeit Abschrift aus der Kammer verschafft hätten, nur zu gewissen Tagen an Burgfestfuhren und Handdiensten verbunden zu sein. So wären z. B. 4 Tage alljährlich für einen Anspänner und zwei Tage für einen Kossathen als Handdienste bestimmt und zu Geld ausgeworfen, welche Anzahl jedoch auch bei einigen Gemeinden differiere.

       Ihre Meinung ginge also dahin, daß für die Zukunft sowohl ihre Spann- als Handdienste auf eine gewisse Anzahl nach Anleitung des Revisions Protocolls oder auf andere Weise festgesetzt werden möchte, die sie dann alljährlich in natura leisten, oder in Geld bezahlen müssten, es möchte nun auf dem Amte gebaut werden oder nicht, noch lieber würden sie es indess sehen, wenn sämmtliche Dienste in Dienstgeld verwandelt würden.

       Unter diesen Baudiensten deren Bestimmung oder Verwandlung in Geld sie nach suchten, verstünden sie sämmtliche zum vorkommenden Amtsbau mit Inbegriff der Staßfurthschen Mühle und Brücken etc erforderliche Dienste, nicht weniger das Mühlenschirrholz zum Amt Egeln, beschieden sich hiergegen, daß die Dammfuhren, wovon sie die Zollfreiheit genießen, ingleichen die Wegebesserungen nach dem Wegebesserungs Reglement nicht mit dazu gehörten. Dahingegen müssen sie von den übrigen zum Amte gehörigen Dämmen und dazu erforderlichen Fuhren frei bleiben, welche mit unter den zu regulierenden Burgfesten begriffen wären.

       Es wurde ihnen hierauf zu erkennen gegeben

       1) da. sie unbestimmt zu allen vorkommenden Spann und Handdiensten verbunden wären.

       2) da. das allegirte Revivions Protocoll so wie sie solches der Comission vorgelegt hätten, über 100 Jahre alt und vom 26. Novbr.1683 datirt sey und sie hinfolglich eine rechtsverbindliche Observanz gegen sich hätten.

       3) Soviel die Verwandlung sämmtlicher Baudienste in Dienstgeld beträgt so wären solche für Seiner Königl. Majestät Interesse als für sie selbst bedenklich, denn in Rücksicht des ersteren würde es sehr beschwerlich sein, die Holz und andern Fuhren für Geld zu erhalten und für sie selbst hätte es den Nachtheil, daß sie sich einer neuen auflage zuzögen, die alljährlich abgeführt werden müßte, es möchte nun gebaut werden oder nicht.

       4) Was dagegen die künftigen Bestimmungen gewisser Fuhren und gewisser Handdienste beträfe, so würde dieser Vorschlag auch am ersten bewerkstelliget werden können dergestalt, daß wenn in einem Jahre nicht gebauet würde die Dienste noch bezahlt werden müßten, im folgenden aber und überhaupt, wenn gebauet würde, nur die bestimmte Anzahl von Diensten in natura gefordert würde, damit die Last der Dienste sie nicht in einem Jahre zu hart träfe.

       Inzwischen kann hierüber im heutigen Termin nichts bestimmtes regulirt werden, da erst ein Ueberschlag gemacht werden müsse wie viel Fuhren und Handdienste im durchschnitt alljährlich erforderlich sein mögten und ob es überhaupt anginge eine bestimmte Anzahl festzulegen.

       Comparenten erwiderten hierauf:

       ad 1. et 2.

       wie sie glaubten nach dem Revisions Protocoll behandelt werden zu müssen und da

       ad 3.

       ein jeder von ihnen das Dienstgeld gern entrichten würde, so hofften sie, dass solches um somehr angenommen werden würde, als diese Einrichtung äußerst vortheilhaft für ihre Wirthschaft sein würde und mit der neuen Beschwerde wegen Erlegung des Dienstgeldes in keinem Verhältnis stünde, weil sie dadurch von einer sehr drückenden Last befreit würden, die nicht blos die Versäumnis bei ihrem Ackerbau sondern auch oft den Ruin ihres Geschirres und ihrer Pferde nach sich zöge.

       ad 4.

       Böten sie hingegen auf allen Fall und auf das dringendste daß die Anzahl ihrer Hand und Spanndienste ein für alle Mal auf eine gewisse Zahl mit Rücksicht auf das Revisions Protocoll festgesetzt werden möge. Es wisse alsdann ein jeder was er zu thun habe und komme nicht in die Verlegenheit auf einmal und in einem Jahre zu viele Dienste mit Hintansitzung seiner wirthschaft leisten zu müssen. Würden denn in einem Jahre die festgesetzten Fuhren und Handdienste nicht erfordert, so würden sie am Ende desselben in Golde bezahlt und demnächst wieder in natura geleistet, wobei dann der Geldbetrag von dem vorhergehenden Jahre der Königl. Bau Kasten zu Hülfe käme, wenngleich in dem letzten Jahre mehrere Dienste erforderlich sein sollten.

       Durch diese Einrichtung geschähe alle Jahre eine richtige Abrechnung mit den Gemeinden und sie hätten nicht zu befürchten in einem Jahre ruinirt zu werden. Ein Hauptgrund für dieses Arrangement wäre auch noch daß bis jetzt so viele Klage in den Gemeinden wäre, was für Handdienste sie zu dieser oder jener Arbeit zu verrichten schuldig wären, oder nicht, wie z. B. zum Schutt ausbringen Füllmund ausfüllen, Gips einschlagen u.s.f.

       Alle diese Klagen würden gehoben, wenn Jahr aus Jahr ein gewisse Diensttage feststünden, die zum Bau geleistet werden müssen. Bei welcher Gelegenheit sie indeß auch genau zu bestimmen böten und sich zu erklären vorbehielten:

       mit was für Geräthschaften und Handwerkszeugen sie die Dienste zu verrichten hätten. Sehr häufig wären bis jetzt Fälle vorgekommen, wo sie Handdienste hätten thun müssen, die ganz und gar nicht zum Bau gehörten, als z. B. Ställe ausbringen, mit Hohlkarren zu fuhren, Handlanger Arbeit zu thun u. s. f. Allen diesen Bedrückungen würden sie durch diese neue Einrichtung aus dem Wege gehen, weshalb sie nochmals auf das angelegentlichste böten, daß man darauf bei Königl. Kammer Rücksicht nehmen und solche zur Ausführung bringen möchte; womit dieses Protocoll geschlossen und nach geschehener Verlesung und Genehmigung von den Comparenten mit unterschrieben ist:

       [Anmerkung: Unterschriften von 21 Personen]    

       u.a. ….-Christoph Schwerdt……

Johann Christoph heiratete am 22.11.1781 Susanna Marie Poltzin, die am 9. Oktober 1762 in Unseburg geboren wurde. Das Paar hatte fünf Söhne und zwei Töchter. Irgendwann muss die Familie von Atzendorf nach Unseburg gezogen sein – dies muss in der Zeit zwischen 1793 (der Geburt des letzten Kindes in Atzendorf) und vor 1804 (in diesem Jahr stirbt Johann Christoph in Unseburg) geschehen sein. In Unseburg wird Johann Christoph Schwerd auf dem Hof Nr. 46 genannt.

Am 22. November 1804 stirbt Johann Christoph an Auszehrung in Unseburg, seine Frau Susanna Marie stirbt an einer ansteckenden Krankheit am 25. März 1813 ebenfalls in Unseburg.


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